Was ist die jährliche Wahlperiode für Medicare Prescription Drug Plans?
Der jährliche Wahlzeitraum ist die Zeit des Jahres, in der Sie Teil-D-Pläne beitreten, aufgeben oder wechseln können. Der jährliche Wahlzeitraum 2010 beginnt am 15. November und endet am 31. Dezember 2010. Wenn Sie sich nicht bis zum 31. Dezember 2010 anmelden bzw. den Plan wechseln, haben Sie möglicherweise erst im nächsten jährlichen Wahlzeitraum 2011, der vom 15. Oktober bis zum 7. Dezember 2011 dauert, einen Anspruch.
Vom 1. Januar bis zum 14. Februar 2011 können Versicherte, die in Medicare Advantage-Pläne eingeschrieben sind, einen eigenständigen Teil-D-Plan abschließen, wenn sie während dieses Zeitraums aus ihrem Advantage-Plan ausscheiden und zu Original Medicare zurückkehren.
Hinweis zum "Open Enrollment": In den vergangenen Jahren hatten die Versicherten von Medicare Advantage (MA) vom 1. Januar bis zum 31. März die Möglichkeit, Änderungen an ihrem Versicherungsschutz vorzunehmen. Diese "Open Enrollment Period" wird 2011 abgeschafft. Personen mit einem Medicare Advantage Plan können sich während der Medicare Advantage Disenrollment Period vom 1. Januar bis zum 14. Februar von ihrem MA Plan abmelden, um zu Original Medicare zurückzukehren. Diese Personen können sich nur während dieses Zeitraums für einen Teil-D-Plan anmelden.
Wenn ich mich in dieser Zeit anmelde, wann beginnt dann mein Versicherungsschutz für Teil D?
Wenn Sie sich während des jährlichen Wahlzeitraums anmelden, beginnt Ihr Versicherungsschutz für Medicare Part D am folgenden 1. Januar und gilt für das gesamte Jahr.
Gibt es eine andere Einschreibezeit?
Sie können sich während Ihres Ersteinschreibungszeitraums, während des Medicare Advantage-Abmeldezeitraums (wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen) oder während eines besonderen Einschreibungszeitraums aufgrund besonderer Umstände für einen Plan Teil D anmelden.
Muss ich mich für einen Medicare Part D Plan anmelden?
Ja, es ist wichtig, dass Sie sich bei der erstmaligen Anspruchsberechtigung für einen Plan Part D anmelden. Wenn Sie bei Ihrem ersten Anspruch auf Medicare keinen Medicare-Arzneimittelplan abschließen und keinen anderen anrechenbaren Versicherungsschutz für verschreibungspflichtige Arzneimittel hatten oder 63 Tage oder länger hintereinander keinen Medicare-Versicherungsschutz für verschreibungspflichtige Arzneimittel oder einen anderen anrechenbaren Versicherungsschutz für verschreibungspflichtige Arzneimittel hatten, müssen Sie eine Strafe für verspätete Einschreibung zahlen.
Wenn Sie sich während Ihres ersten Einschreibungszeitraums nicht für einen Medicare-Teil-D-Plan anmelden und sich dann entscheiden, sich später anzumelden, kann das Medicare-Teil-D-Programm Ihre Teil-D-Prämie um 1 % pro Monat erhöhen. Wenn Sie sich z. B. 7 Monate nach Ihrem ersten Einschreibungszeitraum für einen Medicare Part D Plan entscheiden, kann sich Ihre Prämie um 7 % erhöhen.
Muss ich mich auch anmelden, wenn ich keine Medikamente einnehme?
Ja, auch wenn Sie derzeit keine Medikamente einnehmen, sollten Sie sich für einen Medicare Part D Plan anmelden, sobald Sie anspruchsberechtigt sind. Sie können sich für den Medicare-Teil-D-Plan mit der niedrigsten Prämie anmelden. Sie sind versichert, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern, und wenn Sie sich bei Eintritt des Anspruchs für einen Plan Teil D anmelden, vermeiden Sie die zusätzlichen Kosten, die bei einer späteren Anmeldung anfallen würden.